Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen, geeignete und CE-gekennzeichnete PSA kostenlos bereitstellen, die Beschäftigten im Gebrauch unterweisen und dies dokumentieren. PSA ist dabei die letzte Stufe – erst kommen technische und organisatorische Maßnahmen (STOP-Prinzip).
Die rechtlichen Grundlagen
Die wichtigsten Regeln stehen im Arbeitsschutzgesetz (u. a. Gefährdungsbeurteilung und Kostentragung durch den Arbeitgeber), in der PSA-Benutzungsverordnung (Bereitstellung, Unterweisung) sowie in der Verordnung (EU) 2016/425, die festlegt, welche Anforderungen PSA beim Inverkehrbringen erfüllen muss. Konkretisiert wird das durch die Regeln der DGUV.
Aus der Praxis: „Als langjähriger Sicherheitsbeauftragter in der Automobilindustrie sehe ich immer wieder: Die beste PSA nützt nichts, wenn sie nicht passt oder nicht getragen wird. Tragekomfort ist Arbeitsschutz.“ – Mustafa Yoldas
In 5 Schritten zur richtigen PSA
- Gefährdungen beurteilen: Welche Risiken gibt es an welchem Arbeitsplatz (Schnitt, Chemikalien, Lärm, Absturz, Staub)?
- STOP-Prinzip prüfen: Lassen sich Gefahren technisch oder organisatorisch vermeiden? PSA kommt zuletzt.
- Passende PSA auswählen: Schutzklasse, Norm und Größe müssen zur Tätigkeit und zur Person passen.
- Bereitstellen & unterweisen: Kostenlos ausgeben, Gebrauch erklären – regelmäßig, in der Regel mindestens jährlich wiederholen.
- Dokumentieren & prüfen: Ausgabe, Unterweisung und Ersatz festhalten, Zustand regelmäßig kontrollieren.
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PSA-Kategorien I, II und III
| Kategorie | Risiko | Beispiele |
|---|---|---|
| I | Geringe Risiken | Einfache Arbeitshandschuhe gegen leichte Verschmutzung |
| II | Mittlere Risiken | Schutzbrillen, Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Warnschutzkleidung |
| III | Tödliche oder irreversible Gefahren | Atemschutz, Absturzschutz, Chemikalienschutzhandschuhe |
Für Kategorie III gelten besonders strenge Anforderungen – hier ist eine Unterweisung mit praktischen Übungen vorgeschrieben.
Typische Fehler in der Praxis
Falsche Größen
Zu große Handschuhe oder drückende Schuhe führen dazu, dass PSA abgelegt wird. Größen frühzeitig abfragen.
Keine Ersatzplanung
Verschleißteile wie Einweghandschuhe oder Gehörschutz müssen dauerhaft verfügbar sein – ein fester Nachlieferrhythmus verhindert Engpässe.
Unterweisung nur auf dem Papier
Eine Unterschrift ersetzt keine Erklärung. Kurz zeigen, wie die PSA richtig angelegt und geprüft wird.
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Häufige Fragen
Wer bezahlt die PSA?
Der Arbeitgeber. Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig, in der Regel mindestens einmal jährlich.
Liefern Sie PSA mit Firmenlogo?
Ja, Bekleidung kann auf Anfrage veredelt werden. Sprechen Sie uns an.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Gefährdungsbeurteilung wenden Sie sich an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihre Berufsgenossenschaft.
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